Magazin
info@schweizerische.de
0971 2135811-0

Weil Transparenz wichtig ist!

Metalle als Wertspeicher verstehen:
Wichtige Infos zu Ihrem Metallkauf

Transparent informiert, ehrlich kommuniziert!

Immer gut beraten für langfristige Stabilität und bestmögliche Sicherheit!

Rohstoffe kaufen macht Sinn! Schon allein, weil diese immer einen physischen Sachwert behalten und anders als Geld, nicht in beliebiger Höhe geschaffen werden können. Das bringt in puncto Sicherheit viele Vorteile: So können unsere Metalle dauerhaft verwahrt werden, eine Enteignung ist nur schwer umsetzbar (mit Ausnahme von Gold) und echtes Eigentum (nicht nur Besitz) ist mit diesen möglich.

Jedoch bleiben auch beim Kauf von Rohstoffen, Metallen und anderen Sachwerten immer gewisse Risiken bestehen. So ist es beispielsweise möglich, dass der Wert einzelner Metalle sinkt, andere jedoch im Wert steigen. Daher bietet die SSW Schweizerische Sachwerte GmbH Deutschland Rohstoffpakete an, die dieses Risiko durch die sinnvolle Zusammenstellung verschiedenster Metalle minimieren soll. Nichts desto trotz kann es passieren, dass bei einem Invest in Rohstoffe Verluste entstehen. Ebenso sind Rohstoffe wie Metalle zwar ideale Wertspeicher, jedoch weniger dazu geeignet, hohe Renditen in kurzer Zeit zu erzielen. Der Fokus bei einer Investition in Rohstoffe sollte daher eher auf Wertstabilität, Langfristigkeit und Vermögenssicherung gelegt werden. Doch auch mit Metallen lassen sich von Zeit zu Zeit gute Gewinne erzielen. Ein Beispiel hierfür ist Hafnium mit einer Wertsteigerung von 500 % innerhalb der letzten zehn Jahre.

Auf alle Eventualitäten vorbereitet

Das passiert mit Ihrem Eigentum

Nach dem Kauf lagern wir Ihr Eigentum nicht nur sicher, sondern im wahrsten Sinne des Wortes „bombensicher“! Genauer gesagt im Hochsicherheitstrakt des Zollfreilagers Chiasso, direkt an der Grenze zu Italien. Auf über 750 Quadratmetern lagern dort derzeit weit über 700 Tonnen an Industrie-, Edel- und Technologiemetallen. In Tresorräumen der Klasse 1 (Bankenstatus) wird Ihr Eigentum zudem vom Schweizer Zoll bewacht. Ein Zugriff von außen, egal ob durch Staaten, Banken oder Dritte, ist somit ausgeschlossen. Natürlich können Sie Ihr Eigentum jederzeit (nach vorheriger Absprache) vor Ort im Hochsicherheitslager besuchen. Sie erhalten im Rahmen einer Tresor-Besichtigung nicht nur spannende Einblicke in die Welt der Rohstoffe, sondern auch viele weitere Informationen rund um das Thema Metalle als Wertanlage.

Die Einlagerung im Zollfreilager bietet Ihnen jedoch noch weitere Vorteile:

  • Ihr Eigentum gilt steuerrechtlich als nicht in die EU eingeführt
  • Ihr Eigentum lagert sicher, vor Zugriff durch Staat und/oder Banken
  • Höchstmögliche Sicherheit durch modernste Überwachungsanlagen

FAQ

Wie wird die Lieferkette der Metalle überwacht?

Als Metallhändler unterliegen wir strengen gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise dem Frank-Dodd-Act (PDF Umweltbundesamt). Durch solche Vorgaben wird bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar, woher die von uns angebotenen Rohstoffe stammen. Zudem stellen wir bei jeder Metalllieferung anhand der mitgelieferten Analysen den Ursprung fest. Außerdem arbeiten wir ausschließlich mit Rohstoffhändlern, die sich ebenfalls den geltenden gesetzlichen Vorgaben unterwerfen. Eine lückenlose Überwachung der gesamten Lieferkette ist uns jedoch leider nicht möglich.

Was passiert bei einer Insolvenz?

Hier ist zu unterscheiden, welches Unternehmen in die Insolvenz geht. Denn neben der SSW Schweizerische Sachwerte GmbH mit Sitz in Deutschland gibt es auch die SMH AG mit Sitz in der Schweiz. Bei einer Insolvenz der SSW Schweizerische Sachwerte GmbH: Da die Metalle in der Schweiz gelagert sind und Sie beim Kauf der Metalle einen Lagervertrag mit der SMH AG mit Sitz in der Schweiz eingehen, spielt diese Insolvenz für Sie keine Rolle. Denn die SSW Schweizerische Sachwerte GmbH ist nur für die Beschaffung der Metalle, Kundenbetreuung und den Vertrieb zuständig. Bei einer Insolvenz der SMH AG mit Sitz in der Schweiz: Unsere Kunden sind Eigentümer ihrer erworbenen Waren. Diese stehen somit nicht als Vermögen in der Bilanz der SMH AG. Somit fällt Ihr Eigentum nicht in eine mögliche Insolvenzmasse.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einlagerung der Metalle im Zollfreilager fallen jährliche Lagergebühren an. Je nach Rohstoffpaketen und Individualpaketen liegen diese zwischen 20 EUR und 90 EUR je Paket. Bei Edelmetallen beträgt die Lagergebühr jährlich 1 % vom Kaufpreis.

Was passiert, wenn ich verkaufen möchte?

Wir unterstützen Sie gerne aktiv beim Wiederverkauf Ihrer Metalle und sind Ihnen dabei behilflich, einen Abnehmer (z. B. Händler, Industrie oder andere Kunden) zu finden, an den Sie Ihre Metalle (einzeln oder im Paket) verkaufen können. Wir selbst sind nicht verpflichtet Ihre Metalle anzukaufen, lassen Sie jedoch bei diesem Prozess nicht allein, sondern unterstützen Sie aktiv.  Innerhalb der letzten 10 Jahre konnten unsere Kunden mit unserer Hilfe bereits Rohstoffe im Wert von über 30 Millionen Euro wiederverkaufen. Nicht immer ist der Zeitpunkt zum Verkauf jedoch ideal. So kann beispielsweise die aktuelle Marktsituation dafür sorgen, dass der erzielbare Verkaufspreis nicht mit Ihren Vorstellungen übereinstimmt. In diesem Fall empfiehlt es sich etwas länger mit dem Verkauf zu warten. Letztlich verhält es sich beim Verkauf Ihrer Metalle wie bei allen anderen Handelsgeschäften auch: Das Angebot bestimmt die Nachfrage und diese wiederum den Preis und die Dauer.

Fallen beim Kauf Steuern an?

Steuern fallen derzeit beim Kauf nicht an, da Ihre Metalle in einem Zollfreilager eingelagert werden. Wenn Sie Metalle mit der Absicht kaufen, diese nach Hause liefern zu lassen, fällt die derzeitige Mehrwertsteuer an.

Müssen Wertgewinne versteuert werden?

Ob auf eventuelle Gewinne aus einem Metallkauf Steuern zu zahlen sind, hängt in Deutschland von der Haltedauer der gekauften Metalle ab. Derzeit sind in Deutschland alle Gewinne nach einer Haltedauer von mind. Einem Jahr steuerfrei. Für Regelungen in anderen Ländern sowie weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Monatlicher Kauf: Welche Gebühren fallen an?

Es kann eine einmalige Abschlussgebühr in Höhe von bis zu vier Monatskaufraten zu Beginn anfallen.

Zusätzlich:

  • Eine monatliche Verwaltungsgebühr beträgt 0,5% aus dem monatlichen Kaufbetrag. Diese wird monatlich mit den Kaufbeträgen pro rata temporis verrechnet.
  • Eine Lagergebühr auf den aktuellen Monat in Höhe von 0,6% aus dem monatlichen Kaufbetrag. Diese wird monatlich mit den Kaufbeträgen pro rata temporis verrechnet.
  • Die jährliche Lagergebühr beträgt 1 % auf die Summe der bisher geleisteten Kaufraten.

Monatlicher Kauf: Kann ich die monatliche Kaufrate aussetzen, erhöhen oder reduzieren?

Die monatliche Kaufrate kann jederzeit ausgesetzt, erhöht oder reduziert werden. Eine Reduzierung ist bis zur Mindestkaufrate in Höhe von 25 EUR jederzeit möglich.